Rechtliche Betreuung
Vorsorge ist keine Frage des Alters: Jetzt schon etwas tun
Bei Fragen zur Vorsorge informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese
- beinhaltet ein hohes Maß an Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen,
- berücksichtigt persönliche Wünsche oder Bedürfnisse und
- regelt Ihre Angelegenheiten durch eine Person Ihres Vertrauens.
Eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung können Ihre Vollmacht ergänzen. Dazu bieten wir auch Informationsveranstaltungen nach Bedarf an.
Wir führen selbst rechtliche Betreuungen
Oft haben Menschen aufgrund einer Erkrankung keine Möglichkeit mehr, ihre persönlichen Dinge selbst zu regeln. Sie haben auch keine nahen Angehörigen, die dieses übernehmen könnten. Dann richtet das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung ein. Dieses berücksichtigt, dass jeder Betroffene sein eigenes Leben selbst bestimmen kann. Hilfe bekommt man nur für die Lebensbereiche, für die sie notwendig ist.
Wir leisten diese als staatlich anerkannter Betreuungsverein. Wichtig ist uns eine vertrauensvolle und auf gegenseitigem Respekt beruhende Zusammenarbeit. Dazu gehören regelmäßige Besuche und Kontakte. Dabei steht das Wohl der Betroffenen stets im Vordergrund.
Wir helfen auch Angehörigen und ehrenamtlichen Betreuern
Viele Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind mit Problemen in allen Lebensbereichen befasst. Oft wissen sie nicht, an wen sie sich wenden sollen. Geht das auch Ihnen so?
Dann bieten wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an.
Sie können auch die Caritas-Onlineberatung über rechtliche Betreuung und Vorsorge nutzen. Und Sie finden im Internet auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.