Begleitetes Wohnen
Unsere Alternative in Krisen
Abbildung: Michael Thümmrich
Wir bieten Ihnen eine zeitlich begrenzte Wohnmöglichkeit, wenn Sie
- schwanger sind,
- alleine mit ihrem Kind sind,
- kurzzeitig einen Wohnraum brauchen, zum Beispiel nach einer Trennung oder
- aus anderen Gründen eine Übergangswohnung brauchen.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie
- bereit sind, sich auf ein gemeinschaftliches Wohnen einzulassen,
- an Einzelgesprächen teilnehmen und
- sich an Hausgesprächen beteiligen.
Wir unterstützen Sie, indem wir Sie
- in sozialrechtlichen Fragen beraten,
- zu einem eigenständigen Leben sozialpädagogisch begleiten und
- bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder einer geeigneten Wohnform unterstützen.
Vier Einzimmer-Appartements
In unserem Haus in Schwabach befinden sich vier komplett möblierte Einzimmer-Appartements auf zwei Stockwerken. Jede Bewohnerin hat ihr eigenes Zimmer und Bad. Eine Küche teilt sie sich gemeinsam mit einer anderen Frau. Es handelt sich nicht um eine Wohngemeinschaft. Wenn Sie bei uns einziehen, haben Sie Ihren eigenen abschließbaren Privatbereich. Im Prinzip ist jede Bewohnerin in ihrer Lebensgestaltung frei.
Besitzer des Hauses ist die Caritas-Kreisstelle Roth. Sie schließen mit uns einen ganz normalen befristeten Mietvertrag ab - auch wenn wir einen besonderen sozialen Zweck verfolgen. Die Wohndauer ist zunächst auf sechs Monate festgelegt. Für die Zeit danach suchen wir mit Ihnen eine neue geeignete Wohnmöglichkeit.