Vertretungsorgan der Mitarbeiterschaft
Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. In dieser Funktion nimmt sie Anregungen und Beschwerden der Mitarbeitenden entgegen und trägt sie dem Dienstgeber vor.
Dritter Weg
Der sogenannte "Dritte Weg" des kirchlichen Arbeitsrechts sieht vor, dass Dienstgeber und MAV einen vertrauensvollen Dialog pflegen, um partnerschaftliche Lösungen zu finden. Beide Parteien erarbeiten gemeinsam arbeitsrechtliche Bestimmungen und Dienstvereinbarungen. Die Mitarbeitervertretung hat dabei den einzelnen Mitarbeiter aber auch die Perspektive des Verbandes im Blick.
Arbeits- und Unfallschutz, Gesundheitsförderung
Die MAV setzt sich für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften bezüglich Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
Mitsprache bei Stellenausschreibungen
Sie muss vom Dienstgeber über Stellenausschreibungen, Änderungen und Ergänzungen des Stellenplans und vor jeder Kündigung über die Absicht informiert werden.
Schweigepflicht
Bei all ihren Aufgaben unterliegt die MAV der Schweigepflicht und behandelt die ihr zugetragenen Anliegen vertraulich.
Arbeitshilfen für MAVen der DiAG-MAV Freiburg, die trotz teilweise unterschiedlicher Regelungen auch für MAV-Mitglieder in unserem Bistum hilfreich sein können