Rechtliche Betreuungen
Die beauftragte Person unterstützt in allen Lebensbereichen, in denen es nötig ist. Benötigen Sie für einen Angehörigen oder Bekannten eine gesetzliche Betreuung? Wir sind ein Betreuungsverein, der Ihnen gerne helfen will.
Gründe für eine gesetzliche Betreuung sind
- psychische Erkrankungen,
- Suchterkrankungen, zum Beispiel durch Alkohol, Medikamente, Drogen oder Spielsucht,
- dauerhafte Verwirrtheitszustände, etwa bei Demenz,
- eine geistige Behinderung oder
- eine schwere körperliche Beeinträchtigung.
Immer der Einzelfall geprüft
Das Betreuungsgericht prüft immer im Einzelfall, ob eine Betreuung notwendig ist. Es legt auch die erforderlichen Aufgabenbereiche für die Betreuer oder den Betreuer fest. Diese sind vor allem
- Gesundheitsfürsorge,
- Vermögenssorge,
- Aufenthaltsbestimmung,
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden sowie
- Wohnungsangelegenheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereines führen die Betreuung beruflich. Doch auch Familienangehörige oder andere Personen können diese übernehmen. Sie tun dies dann ehrenamtlich.
Als Betreuungsverein setzen wir uns auch dafür ein, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
- zu gewinnen,
- in ihre Aufgaben einzuführen,
- fortzubilden oder ihnen entsprechende Angebote zu unterbreiten und
- zu beraten.
Wenn Sie sich auf diese Weise freiwillig engagieren möchten, dann nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf!
Wir sind bei allen Fragen zum Thema für Sie da
Wir informieren interessierte Bürgerinnen und Bürger zudem gerne über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Grundsätzlich sind wir für Sie bei allen Fragen rund um das Thema Betreuungen telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch da.
Sie können aber auch die Caritas-Onlineberatung zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Möglicherweise helfen Ihnen im Internet auch schon Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema weiter.