Rechtliche Grundlagen
Wichtige rechtliche Grundlagen gegen Gewalt an Frauen sind:
- "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 Absatz 1 GG)
- "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (…)" (Artikel 2 Absatz 2 GG)
- Körperverletzung und Freiheitsberaubung sind strafbare Handlungen (§§ 223 und 239 StGB)
- Vergewaltigung ist eine strafbare Handlung auch innerhalb der Ehe (§177 StGB)
- Nachstellung (Stalking) ist ein Strafdelikt (§ 238 StGB)
- "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen" (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
- "Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen" (§ 1)
- "Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung" (§ 2)
Istanbul-Konvention
- Offizieller Titel: "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt"
- Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Menschenrechtsvertrag, welcher am 11.05.2011 in Istanbul beschlossen wurde.
- Gemäß Artikel 59 Absatz 2 GG gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes.
- Seit Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht und verpflichtet den Staat dazu:
- Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen,
- Diskriminierung von Frauen zu verhindern,
- die Rechte von Frauen zu stärken.