Rechtliche Betreuungen
Wir informieren über Vorsorgevollmachten
Wir beraten Sie in allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht stehen. Und wir unterstützen Sie gerne bei der Anfertigung entsprechender Dokumente. Worum geht es grundsätzlich?
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Angelegenheiten stellvertretend zu regeln, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Betreuungs- und Patientenverfügungen können die Vollmacht ergänzen. Dann muss das Gericht in Notsituationen in der Regel keine rechtliche Betreuung anordnen.
Wir sprechen gerne persönlich mit Ihnen über alles. Darüber hinaus bieten wir Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an. Fragen Sie uns an, wenn Sie eine Gruppe von interessierten Personen haben.
Wir führen Betreuungen durch
Als Mitarbeitende der Caritas führen wir rechtliche Betreuungen nach bestem Wissen und in Wertschätzung der betreuten Personen gegenüber durch. Was heißt das? Kann eine volljährige Person aufgrund einer Einschränkung bestimmte oder alle Angelegenheiten nicht selbst besorgen, richtet das Betreuungsgericht für sie eine rechtliche Betreuung ein. Diese nimmt dann zum Beispiel ein Caritasmitarbeiter für Sie wahr. Wenn Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beraten ehrenamtliche Betreuer
Sie führen eine ehrenamtliche Betreuung? Dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, wenn in diesem häufig sehr komplexen Bereich Fragen auftauchen.
Am liebsten ist uns das persönliche Gespräch. Sie können aber auch gerne die Caritas-Onlineberatung zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Möglicherweise finden Sie auch schon Antworten bei den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema auf den Caritasseiten.