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„Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“

Caritas fordert Verbesserungen anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung

Olivia Dorsch bei der Beratung einer KlientinDas Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist häufig Gegenstand der Schuldner- und Insolvenzberatung von Olivia Dorsch bei der Caritas-Kreisstelle Weißenburg. Foto: Peter Esser / Caritas

Für überschuldete Menschen wird es immer schwieriger, ein Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - einzurichten. Darauf macht der Caritasverband für die Diözese Eichstätt anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 15. bis zum 19. Juni dieses Jahres aufmerksam. Die Woche steht unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird". Geschützt werden müssten sehr viele Menschen: "In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen - Tendenz steigend", teilt die AG SBV mit. Ein P-Konto schützt das Existenzminium durch einen monatlichen Grundfreibetrag. Bis zu dessen Höhe dürfen keine Pfändungen vorgenommen werden.

Nahezu alle Klienten auf Pfändungsschutz angewiesen

"Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungen an fünf Caritas-Kreisstellen im Bistum Eichstätt haben im vergangenen Jahr 460 Bescheinigungen für ein P-Konto ausgestellt", informiert OIivia Dorsch, Beraterin bei solchen Problemen bei der Caritas-Kreisstelle Weißenburg und Sprecherin für diesen Bereich beim Caritasverband für die Diözese Eichstätt. Pfändungsschutz hätten dadurch sowohl Menschen bekommen, die noch gar kein P-Konto hatten, als auch solche, denen ein erhöhter Freibetrag zusteht, weil sie Unterhaltspflichten haben. "Der Freibetrag für eine alleinstehende Person liegt derzeit bei 1.560 Euro. Für eine vierköpfige Familie werden gut 3.120 Euro garantiert", teilt Olivia Dorsch zur Veranschaulichung mit. Nahezu alle Klientinnen und Klienten der Caritas-Schuldner- und Insolvenzberatungen seien auf ein P-Konto angewiesen.

Doch bei der Einrichtung dieses gesetzlichen Schutzinstruments kommt es der Caritasberaterin und auch der AG SBV zufolge zunehmend zu Problemen. Dies liege zum Teil daran, dass einige  Banken dies zu langsam täten. "Sie sind eigentlich dazu verpflichtet, ein normales Konto innerhalb von maximal vier Geschäftstagen in ein P-Konto umzuwandeln, doch manchmal brauchen sie dafür einige Wochen", kritisiert Olivia Dorsch. Auch würden sich manche Banken weigern, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, insbesondere wenn das Konto im Minus ist. "Dabei sind sie auch dann dazu verpflichtet", stellt die Caritasmitarbeiterin klar und ergänzt: "Ich muss dann oft beim Vorstand einer Bank anrufen, manchmal sogar bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)." So etwas zehre aber nicht nur an den Nerven, sondern übersteige eigentlich auch die Kapazitäten einer Caritas-Beratungsstelle, so Olivia Dorsch. 

Ein weiteres Problem sei, dass die Caritas keine P-Konto-Bescheinigungen für zum Beispiel Wohngeld oder Nacht- und Sonntagszuschläge sowie Nachzahlungen beim Arbeitseinkommen ausstellen könne. "Dafür muss ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden. Oft dauert es aber bis zu acht Wochen, bis dieses eine Bescheinigung ausstellt, sodass die Betroffenen lange auf ihr Geld warten müssen. Das Geld bleibt in der Zwischenzeit auf dem Konto erst einmal wie eingefroren, und erst wenn der Beschluss vom Gericht kommt, können die Betroffenen darüber verfügen", so Olivia Dorsch. Daher wünscht sich die Caritasberaterin, dass sie und ihre Kolleginnen und Kollegen selbst Bescheinigungen in den genannten Fällen ausstellen dürfen. "Das ist vor allem beim Wohngeld wichtig, weil darauf sehr viele unserer Klientinnen und Klienten einen Anspruch haben", informiert sie.

Mitarbeitende von Banken schulen

Des Weiteren fordert sie, "dass Banken, die sich weigern, ein P-Konto einzurichten, konsequent sanktioniert werden". Und sie plädiert dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Banken eine spezielle Schulung zum Pfändungsschutzkonto erhalten. "Denn viele kennen sich damit nicht aus und schicken Betroffene immer wieder einmal einfach zu uns", erlebt die Caritasmitarbeiterin. Nach Mitteilung der AG SBV hören Schuldnerberaterinnen und -berater fast täglich von Ratsuchenden die Frage "Wie komme ich an mein Geld?". Die Arbeitsgemeinschaft, der unter anderem die Caritas angehört, stellt klar: "Gerade Menschen in akuten finanziellen Notlagen sind auf schnelle Hilfe und die unbürokratische Einrichtung des Pfändungsschutzes angewiesen."

Schuldner- und Insolvenzberatung leisten im Bistum Eichstätt die Caritas-Kreisstellen in Eichstätt, Ingolstadt, Neumarkt, Roth und Weißenburg.

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