Rechtliche Betreuungen
Ihre erwachsenen Angehörigen sind krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu organisieren? Das ist oft der Fall bei
- psychischen Erkrankungen,
- Suchterkrankungen,
- dauerhaften Verwirrtheitszuständen wie Demenz oder
- geistigen Behinderungen.
Und Sie selbst können nicht immer die notwendigen Hilfen leisten? Dann bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer. Nur wenn in der Familie niemand für diese Aufgabe in Frage kommt, können dies auch Berufsbetreuer, Ehrenamtliche oder Vereinsbetreuer sein. Letztere sind zum Beispiel bei unserem Caritasverband Eichstätt beschäftigt.
Eingriffe in die Rechte der Betroffenen sind nur zulässig, wenn sie selbst keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen können. Deshalb werden der Betreuungsperson nur Bereiche zugewiesen, für die wirklich Unterstützung benötigt wird. Dies können sein:
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
Vertrauensvolles Verhältnis ist uns wichtig
Unsere Betreuerinnen und Betreuer haben dabei in erster Linie die Wünsche ihrer Betreuten zu respektieren, sofern diese ihr Wohlergehen nicht gefährden. Deswegen ist uns ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuungsperson sehr wichtig. Wir beraten Sie gerne!
Als Betreuungsverein bieten wir außerdem regelmäßig Veranstaltungen und auch persönliche Beratung zu Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an. Zudem können Sie gerne die Caritas-Onlineberatung zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Vielleicht helfen Ihnen auch schon Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema weiter.