Rechtliche Betreuung
Immer zum Wohl des uns anvertrauten Menschen
Viele Menschen können sich aufgrund bestimmter Einschränkungen nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern. Das kann an einer Krankheit, am Alter oder einer Suchterkrankung liegen. Ein weiteres Problem entsteht, wenn sie keine Angehörigen oder andere Bezugspersonen haben, die ihnen helfen können. Vielleicht machen ja auch Sie diese Erfahrung.
Dann richtet das Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung ein. Damit gewährleistet es, dass die bedürftige Person die nötige Hilfe erhält, die sie braucht und in ihrem Sinne gehandelt werden kann. Die Betreuungsperson soll eine persönliche Beziehung und regelmäßigen Kontakt zum ihr anvertrauten Menschen haben, damit sie stets zu dessen Wohl entscheidet. Hierbei achtet sie darauf, das Recht auf Selbstbestimmung möglichst nicht einzuschränken: Betreuung ja, aber nur so viel, wie notwendig!
Wir informieren Sie vielfältig
Wir haben sowohl professionelle als auch ehrenamtliche Betreuungspersonen, die für Sie oder Ihren Angehörigen tätig werden können. Gerne sprechen wir mit Ihnen über unsere Arbeit. Zudem beraten und informieren wir Sie auf Wunsch auch über
- Vorsorgemöglichkeiten,
- eine Vorsorgevollmacht und
- eine Betreuungsverfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Sie können natürlich auch die Caritas-Onlineberatung über rechtliche Betreuung und Vorsorge in Anspruch nehmen. Vielleicht helfen Ihnen zudem schon Antworten auf häufig gestellte Fragen zudem Thema im Internet.
Neben eigener Betreuungsarbeit beraten und begleiten wir unsere ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer.