Neue Mitarbeiterin in Gunzenhausen
Annette Friedel ist neue Ansprechpartnerin an der Caritas-Außenstelle Gunzenhausen.Foto: Caritas-Kreisstelle Weißenburg
Mein Name ist Annette Friedel. Nach dem Studium der Sozialen Arbeit an der Hochschule Diploma war ich zunächst in der Schulsozialarbeit tätig. Seit dem 01. September 2023 bin ich für die Caritas-Außenstelle Gunzenhausen in den zwei Aufgabengebieten Sozialberatung und rechtlichen Betreuungen zuständig und freue mich über meine neuen Tätigkeiten.
Angebote der Sozialberatung
Die Anliegen, die an die allgemeine Sozialberatung der Caritas-Stellen im Bistum Eichstätt herangetragen werden, sind vielfältig. Die Beratungsstelle ist eine Anlaufstelle für oft unterschiedlichste Fragen und Probleme. Manchmal kann schon mit einer kurzen Information telefonisch oder persönlich geholfen werden. Falls nötig, werden Hilfe Suchende aber auch länger betreut und wenden sich bei immer wieder neu auftretenden Problemen an ihre Vertrauensperson.
Die Beratung ist kostenlos, und alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. So wenden sich zum Beispiel Ratsuchende, die sich in einer Notlage befinden und sich überfordert fühlen oder konkret Fragen zu sozialen Leistungen haben, an die Beratungsstelle. Diese bietet ihre Hilfen bei sozialen, gesundheitlichen, sozialrechtlichen, wirtschaftlichen, psychischen, erzieherischen und partnerschaftlichen Problemen an. Im Einzelfall vermittelt sie die Betroffenen an Fachberatungsstellen weiter wie Schwangeren-, Sucht-, Schuldner-, Erziehungs- oder Eheberatungsstellen.
Als Grunddienst können wir Sie in vielen Bereichen beraten und unterstützen:
- Wir informieren Sie über gesetzliche Leistungen
- Wir beraten Sie in sozialrechtlichen Fragen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld …
- Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen
- Wir sorgen für die Sicherstellung Ihres Existenzminimums
- Wir helfen Ihnen durch Kleidung aus der Kleiderkammer und Ausstellen von Speisscheinen
- Wir sprechen mit Ihnen über Ihre persönliche Situation
- Wir helfen bei lebenspraktischen Fragen: Ausfüllen von Formularen und Anträgen, Wohnungsangelegenheiten, Haushaltsplanung
- Wir vermitteln bei Ämtern und Behörden, sonstigen Einrichtungen, Angehörigen
Zusammen mit Ihnen entwickeln wir Lösungen für Ihre Probleme.
Rechtliche Betreuungen
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen Betreuer. Der Betreute bleibt in der Regel geschäftsfähig.
Das Gericht bestellt den Betreuer jedoch nur für diejenigen Lebensbereiche, in denen die betroffenen Personen ihre Angelegenheiten (ganz oder teilweise) nicht mehr selbst regeln können.
Grundsätzlich hat der Betreuer bei der Ausübung seines Amtes immer das Wohl des Betroffenen im Auge zu behalten und dessen Wünsche bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Gründe für die Einrichtung einer Betreuung können sein:
- Psychische Erkrankungen
- Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen)
- Dauerhafte Verwirrtheitszustände (Demenz, Alzheimer)
- Geistige Behinderung
- Schwere körperliche Behinderungen
Das Betreuungsgericht prüft immer, ob eine Betreuung im Einzelfall erforderlich ist.
Das Aufgabengebiet der Betreuungen umfasst:
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
Wohnungsangelegenheiten
Eine Betreuung wird jeweils nur für jene Bereiche angeordnet, in denen der Betroffene sinnvolle Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Außensprechstunde in Gunzenhausen:
Bühringer Str. 14e, 91710 Gunzenhausen
Offene Sprechstunde:
Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sowie Termine von Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Beraterin: Annette Friedel Telefon: 09831/8809553
E-Mail: annette.friedel@caritas-weissenburg.de