Rechtliche Betreuungen
Wünsche des Betroffenen vorrangig
Unsere Caritas-Mitarbeiterinnen sind vom Betreuungsgericht in verschiedenen Fällen als gesetzliche Betreuerinnen bestellt. Wann können wir Ihnen helfen, und was heißt gesetzliche Betreuung?
Wer sich aufgrund gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr ausreichend um seine Angelegenheiten kümmern kann, benötigt unter Umständen die Hilfe eines Betreuers. Dieser handelt dann anstelle des Betroffenen. Dies geschieht je nach Hilfebedarf zum Beispiel bei
- finanziellen Angelegenheiten,
- Gesundheitsfürsorge,
- Organisation ambulanter Dienste,
- Heimunterbringung und
- Aufenthaltsbestimmung.
Die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten stehen dabei im Vordergrund.
Wir beraten gerne über Verfügungen
Eine rechtliche Betreuung können zum Beispiel Angehörige, Nachbarn oder der Hausarzt anregen. Sie wird vom jeweiligen Amtsgericht/Abteilung Betreuungsgericht eingerichtet. Dazu werden die Betreuungsstelle der Stadt Nürnberg, ein Gutachter und auch der oder die Betroffene selbst gehört.
Wer vorsorglich seine Angelegenheiten regeln möchte, kann dies in einer Vorsorgevollmacht tun. Ebenso kann man in einer ergänzenden Betreuungsverfügung die Auswahl seines Betreuers schon vorzeitig bestimmen. Wenn Sie dazu Unterstützung brauchen, beraten wir Sie gerne.
Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie Angehöriger und ehrenamtlicher Betreuer sind und Fragen rund um eine „Betreuung“ haben. Wir wissen aus Erfahrung, dass Sie oft nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen.
Am liebsten sprechen wir direkt mit Ihnen. Wenn es Ihnen anders lieber ist, steht Ihnen aber auch die Caritas-Onlineberatung zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge zur Verfügung. Vielleicht finden Sie zudem schon im Internet nützliche Hinweise bei den häufig gestellten Fragen zu dem Thema.